- Weltweiter Versicherungsschutz im Ausland
- Schutz bei Erkrankungen und Unfall
- 24-Stunden-Notrufservice
Auslandsreise-Krankenversicherung
Weltweit sicher unterwegs – mit der Auslandsreise-Krankenversicherung
Arztpraxis und Krankenhaus gehören nicht zu den beliebten Urlaubsattraktionen. Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck schützt zwar nicht gegen Krankheiten, aber gegen hohe Behandlungskosten – weltweit bei beliebig vielen Reisen im Jahr. Der Versicherungsschutz wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reisebuchung empfohlen.
Jubiläumsaktion
Seit 100 Jahren bietet unser Partner R+V Ihnen individuelle Versicherungs- und Vorsorgeprodukte. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und der Kompetenz in allen Versicherungsfragen – zum Beispiel mit den 100 praktischen Versicherungstipps für Ihren Alltag.
Verständlich erklärt
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Stand: Juli 2016)
Leistungen im Überblick
Deine Vorteile mit den R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen
Die Auslandsreise-Krankenversicherungen der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise. Dabei sind die Ausgaben für Folgendes abgedeckt:
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Arznei- und Heilmittel
- Hilfsmittel in einfacher Ausführung (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die während der Reise erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Reparatur von Zahnersatz
- Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland
- Bestattung oder Überführung
Verreist du länger, kannst du eine Verlängerung der Versicherungsdauer auf bis zu 730 Tage vereinbaren – gegen einen entsprechenden Beitrag.
Der FernWeh-Tarif
Ein attraktiver Schutz – vor allem für Viel- und Spontanreisende
Wähle zwischen den verschiedenen Tarifen der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen:
FernWeh (ARED) |
FernWeh Familie (ARFD) | |
---|---|---|
Für wen geeignet |
Ein attraktiver Schutz – vor allem für Viel- und Spontan-Reisende | |
Vertragsdauer |
Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Er lässt sich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres kündigen. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres. | |
Wer ist versichert | Schützt Sie als Einzelperson. |
Schützt Sie und Ihre Familie. Als Familie gelten: Du, dein Ehe-/Lebenspartner oder Lebensgefährte (jeweils bis zum Alter von 64 Jahren – Kalenderjahr minus Geburtsjahr) und deine Kinder (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Die versicherten Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben. |
Betrag |
Bis zum vollendeten 64. Lebensjahr: 10,80 EUR/Jahr Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 2,50 EUR/Tag Ab einem Alter von 65 Jahren: 46,80 EUR/Jahr Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 6,50 EUR/Tag |
22,80 EUR/Jahr |
Wer kann sich versichern?
Kalenderjahrespolice (JR) |
Kalenderjahrespolice Familie (JR) | |
---|---|---|
Für wen geeignet |
Der passende Schutz, wenn du nur alle paar Jahre ins Ausland verreist oder eine feste Laufzeit wünscht. | |
Vertragsdauer |
Der Vertrag ist für das jeweilige Kalenderjahr gültig und endet mit dem 31. Dezember. Für Auslandsreisen, die über einen Jahreswechsel hinweg andauern, besteht auch über den Stichtag hinaus Versicherungsschutz von bis zu maximal 45 Tagen bzw. bis zum Ablauf einer vereinbarten Verlängerung. | |
Wer ist versichert |
Schützt dich als Einzelperson. |
Schützt dich und deine Familie. Als Familie geltest du, dein Ehe-/Lebenspartner oder Lebensgefährte (jeweils bis zum Alter von 64 Jahren – Kalenderjahr minus Geburtsjahr) und deine Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Die versicherten Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben. |
Betrag |
Bis zum vollendeten 64. Lebensjahr: 14,50 EUR/Jahr Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 2,50 EUR/Tag Ab einem Alter von 65 Jahren: 75,00 EUR/Jahr Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 6,50 EUR/Tag |
34,50 EUR/Jahr Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 2,50 EUR/Tag/Person |
Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen kannst du auch in Kombination mit einer Unfallversicherung abschließen. Bitte wende dich dazu an deinen Bankberater.
Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Im FernWeh-Tarif nicht versichert sind:
- Behandlungen im Ausland, die ein Grund für die Reise waren,
- Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten. Sie erhalten die versicherten Leistungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes eines Angehörigen im Ausland am Reiseziel unternehmen,
- Honorare für die Behandlungen durch Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Eigenbehandlungen,
- Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiterbehandlungsbedürftig sind,
- Sehhilfen, Hörgeräte, Endversorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heilmittel und Hilfsmittel, die nicht von einem Arzt verordnet wurden.
Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die du rund um die Uhr erreichen kannst:
Telefon: +49 611 533-6290
Fax: +49 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de
Ja, denn mit der Auslandsreise-Krankenversicherung hast du die Möglichkeit, dir deine Beitragsrückerstattung zu erhalten bzw. einen eventuellen Selbstbehalt einzusparen, wenn dir nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland abgedeckt.
Sammel alle Belege, die du bei medizinischen Behandlungen bekommst und achte darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:
- Name und Anschrift des Ausstellers
- Ausstellungsdatum
- Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten
- Diagnose (Krankheitsbezeichnung)
Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen benötigt der Versicherer (am besten auf dem Beleg):
- Beschreibung der ärztlichen Leistungen
- Kosten der ärztlichen Leistungen
- Behandlungsdaten
Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigst du diese Angaben:
- Rezept mit Art und Menge des Produkts
- Preis
- Kaufdatum
- Quittung (Zahlungsbeleg)
Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:
- Aufnahme- und Entlassungsdatum
- Beschreibung der Leistungen
Reiche die Belege zunächst bei deiner Krankenkasse ein. Schicke dann alle Originalbelege ggf. mit dem Erstattungsvermerk deiner Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe deiner Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG:
R+V Krankenversicherung AG
Leistung
PH-KV-LM/AR
65181 Wiesbaden
Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden.
Den passenden Schutz, wenn Sie nur alle paar Jahre ins Ausland verreisen oder eine feste Laufzeit wünschen, erhalten Sie mit der Kalenderjahrespolice. Diese kann nicht online, sondern nur gemeinsam mit Ihrem Berater bei Ihrer Volksbank Westmünsterland eG abgeschlossen werden. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Beratungstermin vor Ort.
Das könnte dich auch interessieren
In Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse keine Leistungen. Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, oder bei Auslandsreisen innerhalb der EU bleiben Urlauber bei Erkrankungen oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Rücktransporte werden gar nicht übernommen. Auch privat Versicherte genießen nicht immer den für einen sorgenfreien Urlaub gewünschten Schutz im Ausland. Zudem kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung für dich sinnvoll sein, wenn du zum Beispiel einen Selbstbehalt vereinbart hast oder eine Beitragsrückerstattung möglich ist.