Auslandsreise-Krankenversicherung

Weltweit sicher unterwegs – mit der Auslandsreise-Krankenversicherung

Arztpraxis und Krankenhaus gehören nicht zu den beliebten Urlaubsattraktionen. Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck schützt zwar nicht gegen Krankheiten, aber gegen hohe Behandlungskosten – weltweit bei beliebig vielen Reisen im Jahr. Der Versicherungsschutz wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reisebuchung empfohlen.

Jubiläumsaktion

Auslandreise-krankenversicherung - Jubiläumsaktion der R+V

Seit 100 Jahren bietet unser Partner R+V Ihnen individuelle Versicherungs- und Vorsorgeprodukte. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und der Kompetenz in allen Versicherungsfragen – zum Beispiel mit den 100 praktischen Versicherungstipps für Ihren Alltag.

100 praktische Versicherungstipps (PDF 6 MB)  

Verständlich erklärt

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Stand: Juli 2016)

Leistungen im Überblick

Deine Vorteile mit den R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen

Die Auslandsreise-Krankenversicherungen der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise. Dabei sind die Ausgaben für Folgendes abgedeckt:

  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Arznei- und Heilmittel
  • Hilfsmittel in einfacher Ausführung (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die während der Reise erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Reparatur von Zahnersatz
  • Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland
  • Bestattung oder Überführung

Verreist du länger, kannst du eine Verlängerung der Versicherungsdauer auf bis zu 730 Tage vereinbaren – gegen einen entsprechenden Beitrag.

Der FernWeh-Tarif

Ein attraktiver Schutz – vor allem für Viel- und Spontanreisende

Wähle zwischen den verschiedenen Tarifen der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen:

  FernWeh (ARED)
FernWeh Familie (ARFD)
Für wen geeignet
Ein attraktiver Schutz – vor allem für Viel- und Spontan-Reisende
Vertragsdauer
Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Er lässt sich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres kündigen. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres.
Wer ist versichert Schützt Sie als Einzelperson.

Schützt Sie und Ihre Familie.

Als Familie gelten: Du, dein Ehe-/Lebenspartner oder Lebensgefährte (jeweils bis zum Alter von 64 Jahren – Kalenderjahr minus Geburtsjahr) und deine Kinder (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Die versicherten Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Betrag

Bis zum vollendeten 64. Lebensjahr: 10,80 EUR/Jahr

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 2,50 EUR/Tag

Ab einem Alter von 65 Jahren: 46,80 EUR/Jahr

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 6,50 EUR/Tag

22,80 EUR/Jahr

Wer kann sich versichern?

  Kalenderjahrespolice (JR)
Kalenderjahrespolice Familie (JR)
Für wen geeignet
Der passende Schutz, wenn du nur alle paar Jahre ins Ausland verreist oder eine feste Laufzeit wünscht.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für das jeweilige Kalenderjahr gültig und endet mit dem 31. Dezember. Für Auslandsreisen, die über einen Jahreswechsel hinweg andauern, besteht auch über den Stichtag hinaus Versicherungsschutz von bis zu maximal 45 Tagen bzw. bis zum Ablauf einer vereinbarten Verlängerung.
Wer ist versichert
Schützt dich als Einzelperson.

Schützt dich und deine Familie.

Als Familie geltest du, dein Ehe-/Lebenspartner oder Lebensgefährte (jeweils bis zum Alter von 64 Jahren – Kalenderjahr minus Geburtsjahr) und deine Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Die versicherten Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Betrag

Bis zum vollendeten 64. Lebensjahr: 14,50 EUR/Jahr

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 2,50 EUR/Tag

Ab einem Alter von 65 Jahren: 75,00 EUR/Jahr

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 6,50 EUR/Tag

34,50 EUR/Jahr

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 2,50 EUR/Tag/Person

Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen kannst du auch in Kombination mit einer Unfallversicherung abschließen. Bitte wende dich dazu an deinen Bankberater.

Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung

Was ist nicht im FernWeh-Tarif versichert?

Im FernWeh-Tarif nicht versichert sind:

  • Behandlungen im Ausland, die ein Grund für die Reise waren,
  • Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten. Sie erhalten die versicherten Leistungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes eines Angehörigen im Ausland am Reiseziel unternehmen,
  • Honorare für die Behandlungen durch Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Eigenbehandlungen,
  • Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiterbehandlungsbedürftig sind,
  • Sehhilfen, Hörgeräte, Endversorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heilmittel und Hilfsmittel, die nicht von einem Arzt verordnet wurden.
An wen kann ich mich wenden, wenn im Ausland plötzlich ein Notfall eintritt, beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt?

Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die du rund um die Uhr erreichen kannst:

Telefon: +49 611 533-6290
Fax: +49 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de

Ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung auch sinnvoll, wenn ich privat krankenversichert bin?

Ja, denn mit der Auslandsreise-Krankenversicherung hast du die Möglichkeit, dir deine Beitragsrückerstattung zu erhalten bzw. einen eventuellen Selbstbehalt einzusparen, wenn dir nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland abgedeckt.

Worauf muss ich achten, damit ich die Versicherungsleistung problemlos beantragen kann?

Sammel alle Belege, die du bei medizinischen Behandlungen bekommst und achte darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:

  • Name und Anschrift des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum
  • Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten
  • Diagnose (Krankheitsbezeichnung)

Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen benötigt der Versicherer (am besten auf dem Beleg):

  • Beschreibung der ärztlichen Leistungen
  • Kosten der ärztlichen Leistungen
  • Behandlungsdaten

Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigst du diese Angaben:

  • Rezept mit Art und Menge des Produkts
  • Preis
  • Kaufdatum
  • Quittung (Zahlungsbeleg)

Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:

  • Aufnahme- und Entlassungsdatum
  • Beschreibung der Leistungen

 

Reiche die Belege zunächst bei deiner Krankenkasse ein. Schicke dann alle Originalbelege ggf. mit dem Erstattungsvermerk deiner Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe deiner Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG:

R+V Krankenversicherung AG
Leistung
PH-KV-LM/AR
65181 Wiesbaden

Wie lange bin ich über die FernWeh-Versicherung abgesichert und wann kann ich kündigen?

Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden.

Was ist, wenn ich mich nur für eine Reise in einem bestimmten Zeitraum versichern möchte?

Den passenden Schutz, wenn Sie nur alle paar Jahre ins Ausland verreisen oder eine feste Laufzeit wünschen, erhalten Sie mit der Kalenderjahrespolice. Diese kann nicht online, sondern nur gemeinsam mit Ihrem Berater bei Ihrer Volksbank Westmünsterland eG abgeschlossen werden. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Beratungstermin vor Ort.

In Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse keine Leistungen. Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, oder bei Auslandsreisen innerhalb der EU bleiben Urlauber bei Erkrankungen oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Rücktransporte werden gar nicht übernommen. Auch privat Versicherte genießen nicht immer den für einen sorgenfreien Urlaub gewünschten Schutz im Ausland. Zudem kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung für dich sinnvoll sein, wenn du zum Beispiel einen Selbstbehalt vereinbart hast oder eine Beitragsrückerstattung möglich ist.