- Zuschüsse doppelt sichern
- Kapital aufbauen
- Von überschaubarer Laufzeit profitieren
VL-Sparen
Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) lohnen sich für dich gleich doppelt: Du sparst, dein Chef legt was drauf und der Staat belohnt dich mit einer kräftigen Zulage.
VL-Sparen im Überblick
So geht VL-Sparen
Profitiere als Arbeitnehmer von vermögenswirksamen Leistungen, die dir dein Arbeitgeber beim Sparen dazuzahlt. Außerdem belohnt der Staat VL-Sparer mit der Arbeitnehmersparzulage1. Grundsätzlich kannst du beim geförderten VL-Sparen wählen zwischen Anlagen in Investmentfonds und wohnwirtschaftlichen Anlagen, wie zum Beispiel einem Bausparvertrag. Du kannst deine Sparleistungen auch auf beide Anlageformen aufteilen.
Abschließen und von der staatlichen Förderung profitieren
Vermögenswirksame Leistungen in einem Aktienfonds fördert der Staat mit maximal 20 Prozent der eingezahlten Beträge, sofern diese 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Zahlst du vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag ein, kannst du dir bis maximal 9 Prozent der eingezahlten Beiträge an Förderung sichern, soweit diese 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Ob dabei dein Arbeitgeber den Betrag zusätzlich zum Lohn gewährt oder ob du die Zahlungen freiwillig aus deinem Nettogehalt leistest, macht für die staatliche Förderung keinen Unterschied. Voraussetzung ist nur, dass dein Arbeitgeber die Überweisung veranlasst.

Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen
VL-Sparen mit unserem Partner Bausparkasse Schwäbisch Hall
Nutze beim VL-Sparen die zahlreichen Vorteile eines Bausparvertrags, wie zum Beispiel dauerhaft sichere und niedrige Darlehenszinsen oder die Chance auf Arbeitnehmer-Sparzulage2.
Deine Vorteile auf einen Blick
- Mit staatlicher Förderung2 schneller und günstiger ans Sparziel
- Niedrige Darlehenszinsen für die Zukunft sichern
- Bis zu 200 Euro Bonus3 für junge Leute unter 22 Jahren
- 43 Euro4 für einen Arbeitnehmer bei der Einzahlung von 470 Euro
Beispiel: So profitiert Paul von der Arbeitnehmer-Sparzulage

Paul ist Versicherungskaufmann. Sein Chef zahlt ihm monatlich 40 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt. Die VL erhält er in einen Bausparvertrag. Da er die geltende Einkommensgrenze für die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage nicht überschreitet, nimmt er zusätzlich zum Geld vom Chef die Arbeitnehmersparzulage vom Staat in Anspruch – und das sind 43 Euro im Jahr.
Tipps zu vermögenswirksamen Leistungen
- Beantrage jetzt vermögenswirksame Leistungen bei deinem Arbeitgeber, sofern er diese anbietet. Der Höchstbetrag liegt bei 40 Euro monatlich. Lade den Antrag auf vermögenswirksame Leistungen herunter, fülle ihn bequem zu Hause aus und leite ihn an deinen Arbeitgeber weiter.
- Auch wenn dein Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bezahlt, kannst du die volle Arbeitnehmersparzulage2 erhalten. Erteile deinem Arbeitgeber den Auftrag, die VL von deinem Gehalt zu überweisen.
- Wer unter den Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage liegt, kann diese gleich zweimal einstreichen: Zum Beispiel für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber in einem Bausparvertrag und zusätzlich für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen vom eigenen Gehalt in Aktienfonds.
Verschenke kein Geld und sicher dir deine Vorteile beim Bausparen. Unsere Experten beraten dich gerne.
Fondssparen
VL-Sparen mit unserem Partner Union Investment
Wenn du mithilfe deiner vermögenswirksamen Leistungen einen Grundstein für deinen persönlichen Vermögensaufbau legen möchtest, dann können sich Produkte unseres Partners Union Investment anbieten. Union Investment bietet dir vier förderfähige Aktienfonds an, zwei Rentenfonds und einen Mischfonds. Für diese Aktienfonds erhältst du die staatliche Förderung, wenn du die Einkommensgrenzen nicht überschreitest. Renten- und Mischfondsprodukte werden von der staatlichen Förderung ausgeschlossen, können aber dennoch zum Vermögensaufbau sinnvoll sein.
Förderfähige Aktienfonds
UniFonds
Seit über 50 Jahren investiert dieser Fonds am deutschen Aktienmarkt in Standardwerte.
UniEuroAktien
Dieser Fonds investiert in führende Unternehmen der Euro-Teilnehmerländer.
UniGlobal
Dieser Fonds ist ein weltweit investierender Aktienfonds.
UniNachhaltig Aktien Global
Dieser Fonds bietet dir die Gelegenheit, mit deiner Anlage nachhaltige sowie soziale Verantwortung wahrzunehmen.
Rentenfonds / Mischfonds: nicht staatlich gefördert
Rentenfonds sind zwar nicht förderfähig, sie können sich aber dennoch zum Vermögensaufbau für Anleger mit einem höheren Bedürfnis nach Sicherheit anbieten. Sie investieren überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere und weisen damit ein mäßiges Kursrisiko auf.
UniRenta
Der UniRenta investiert an den internationalen Rentenmärkten. Die Auswahl der Anlagen erfolgt unter Berücksichtigung der Zins- und Währungsentwicklung der jeweiligen Anlagesegmente.
UniEuroRenta
Der UniEuroRenta investiert in verzinsliche Wertpapiere weltweiter Emittenten, die in Euro notieren. Zum Anlagespektrum gehören beispielsweise Staatsanleihen, Pfandbriefe und auch interessant erscheinende Unternehmensanleihen.
Mischfonds
UniRak
Der UniRak investiert als Mischfonds in internationale Aktien- und Rentenanlagen mit Schwerpunkt Deutschland. Im Rentenbereich erfolgt die Anlage vorzugsweise in festverzinsliche Euro-Wertpapiere. Innerhalb des Aktienengagements liegt der Schwerpunkt auf deutschen Unternehmen.
UniRak Nachhaltig
Das Fondsvermögen des UniRak Nachhaltig A wird überwiegend in internationale Aktien investiert.
Förderung
Einkommensgrenzen und Förderhöhe
Für die staatlichen Zuschüsse wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gelten folgende Bestimmungen:
Einkommensgrenzen5 | Jährliche Fördergrenze | Jährliche Förderung | |
---|---|---|---|
Arbeitnehmersparzulage Investmentfonds |
20.000 EUR/ 40.000 EUR6 |
400 EUR pro Arbeitnehmer |
20 % (80 EUR/ 160 EUR)6 |
Arbeitnehmersparzulage Bausparen |
17.900 EUR/ 35.800 EUR6 |
470 EUR pro Arbeitnehmer |
9 % (43 EUR/ 86 EUR)6 |
Wohnungsbauprämie Bausparen |
35.000 EUR/ 70.000 EUR6 |
700 EUR/ 1.400 EUR6 |
10 % (70 EUR/ 140 EUR)6 |
Häufige Fragen zum VL-Sparen
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen sparen. Details sind in dem für dich gültigen Tarifvertrag festgelegt.
Sobald du einen Vertrag fürs VL-Sparen bei deiner Volksbank Südmünsterland-Mitte eG abgeschlossen hast, geht eine Durchschrift an deinen Arbeitgeber. Der überweist dann die monatliche Sparrate direkt auf das Konto des Sparvertrags.
Die Höhe der VL wird meist in dem für dich gültigen Tarifvertrag festgelegt. Erfragen kannst du das auch bei deiner Personalabteilung oder beim Betriebsrat.
Du kannst von deinem Nettolohn zusätzlich in deine VL-Verträge einzahlen. Das lohnt sich vor allem, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen. Einen Überblick über Zulagen und Förderungen findest du oben auf dem Abschnitt "Förderung".
Du musst die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit deiner Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.
Wenn du dich für Fondssparen entscheidest, dann zahlst du sechs Jahre lang in deinen Vertrag ein. Der Vertrag ruht danach bis zum Ende des Kalenderjahres. Dann kannst du über die gesamte Summe verfügen.
Wenn du deine VL in einem Bausparvertrag sparst, dann zahlst du sieben Jahre lang ein. Danach kannst du dir dein angespartes Kapital auszahlen lassen.
Ja, du hast auch die Möglichkeit, deine VL in die private Altersvorsorge einzuzahlen. Deine Volksbank Südmünsterland-Mitte eG berät dich gerne.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben deine Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, musst du deiner Volksbank Südmünsterland-Mitte eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, musst du jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn dein Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, musst du keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, musst du ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhältst su auf Antrag bei deinem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für dich nur interessant, wenn du kirchensteuerpflichtig bist, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Deine Volksbank Südmünsterland-Mitte eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn du allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt hast, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall musst du die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber deinem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten
Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Die stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt dir deine Volksbank Südmünsterland-Mitte eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.
- Du musst grundsätzlich zulagenberechtigt sein und dürfen die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
- Weitere Voraussetzungen §3 ABB.
- Betrag gerundet.
- Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
- Angaben für Ledige / Verheiratete.