„Sicherheit first“ im Online-Banking

Richtlinien für das Online-Banking

Lüdinghausen, 20.07.2019

LUEDINGHAUSEN Papierlisten mit TAN-Nummern für das Online-Banking sind bei den Lüdinghauser Kreditinstituten schön länger passé. Und auch sonst sind die Banken auf die neue EU-Richtlinie PSD 2, die bis zum 14. September dieses Jahres umgesetzt werden muss, bestens vorbereitet.

Die neue EU-Richtlinie PSD 2, die bis zum 14. September umgesetzt werden muss, soll unter anderem die Sicherheit im Online-Banking erleichtern. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Abschaffung der altbekannten iTAN-Listen auf Papier, die Transaktionsnummern für Online-Überweisungen enthalten.

Diese gibt es in den Lüdinghauser Banken allerdings schon längst nicht mehr. „Wir haben sie im Dezember 2011 abgeschafft, es gibt andere, deutlich bequemere Verfahren“, erklärt Robert Klein , Pressesprecher der Sparkasse Westmünsterland. Auch die Volksbank Lüdinghausen-Olfen verschickt schon länger keine Papierlisten mehr. Unter dem Motto „Sicherheit first“, so Vorstandssprecher Marcus W. Leiendecker , gibt es derzeit wie bei der Sparkasse drei Verfahren mit höheren Sicherheitsstandards.

„Für Mobiltelefone ist das push-TAN-Verfahren am geeignetsten.“

Robert Klein

Die sicherste Variante ist laut Uwe Närdemann, Ansprechpartner Online-Banking bei der Volksbank, das Smart-TAN-Verfahren. Dazu ist ein TAN-Generator (Kosten: bei der Volksbank 14,95 Euro, bei der Sparkasse ab 11,90 Euro) erforderlich, in den man seine Bankkarte steckt und dann eine TAN in Form eines QR-Codes erhält. Spätestens nach 90 Tagen benötigt der Kunde eine neue TAN. Wenn er es wünscht, kann er aber auch für jeden Zahlungsvorgang eine neue TAN anfordern. Mit den Hybridgeräten lassen sich beide Banken abdecken. „Für Mobiltelefone ist das push-TAN-Verfahren am geeignetsten“, erläutert Klein. Dafür benötige man zwei Apps, über die man die jeweiligen TANs auf das Smartphone geliefert bekomme.

Das SMS-TAN-Verfahren wird bei der Volksbank im Laufe des kommenden Jahres abgeschafft. „Es entspricht nicht den Sicherheitsstandards“, meint Närdemann. Grund dafür: Handykarten könnten verloren gehen oder wechselten den Besitzer. Wichtig: Die Überweisung kann nicht auf dem gleichen Gerät erfolgen, auf dem die SMS eingegangen ist. Bei Beträgen bis zu 30 Euro und einer Gesamtüberweisungssumme von bis zu 100 Euro am Tag wird keine TAN benötigt, eine Direktüberweisung von Smartphone zu Smartphone ist mit der Funktion „Kwitt“ möglich.

Im Rahmen der Richtlinie unterliegt auch die Online-Zahlung mit Kreditkarten künftig erhöhten Sicherheitsauflagen: Bei der Volksbank bekommt der Nutzer eine virtuelle Handynummer, über die er eine SMS mit einer TAN erhält. Bei der Sparkasse läuft das Verfahren über eine spezielle App, für die der Fingerabdruck als unverwechselbares Passwort verwendet werden kann.

„Man muss als Kunde ein gesundes Misstrauen haben.“

Uwe Närdemann

Sehr wichtig für die Sicherheit von Online-Zahlungen ist aber auch das Verhalten der Kunden: „Man sollte nicht sorglos mit den Daten umgehen und irgendwelche Mails anklicken“, empfiehlt Klein. „Man muss als Kunde ein gesundes Misstrauen haben“, fasst Närdemann zusammen. „60 Prozent unserer Kunden sind im Online-Banking aktiv, Tendenz steigend“, so Leiendecker. Daher wird Sicherheit im Internet-Zahlungsverkehr immer bedeutender.

Marcus W. Leiendecker, Vorstandssprecher der Volksbank Lüdinghausen-Olfen (l.), und Uwe Närdemann (Ansprechpartner Online-Banking) präsentieren die verschiedenen Verfahren, die beim Online-Banking genutzt werden können. Foto: Bastian Becker

Quelle: Westfälische Nachrichten, 20.07.2019, Bastian Becker