Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und bei vielen Arbeitnehmern steigt die Vorfreude. Denn zum Jahresende erhält in etwa jeder zweite Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Sonderzahlung – das sogenannte Weihnachtsgeld. Ob du ebenfalls einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast und auf welche Regelungen du achten solltest, erfährst du hier.
Anspruch auf Weihnachtsgeld
Was es beim Weihnachtsgeld zu beachten gilt
Rechtliche Grundlagen
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann verschiedene rechtliche Grundlagen haben. Er kann ausdrücklich in deinem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Alternativ kann sich dein Anspruch auch daraus ergeben, dass deine Kollegen Weihnachtsgeld erhalten. Erhalten deine Kollegen die Sonderzahlung, steht sie dir nämlich grundsätzlich nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz auch zu – ausgenommen, dein Arbeitgeber kann seine Entscheidung, dir kein Weihnachtsgeld zu gewähren, sachlich begründen. Die Dauer deiner Betriebszugehörigkeit, aber auch deine fachliche Qualifikation können eine solche unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
Betriebliche Übung und Freiwilligkeitsvorbehalt
Ein Anspruch kann ebenfalls entstehen, wenn dein Arbeitgeber drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne hierzu vertraglich verpflichtet zu sein. Bei wiederholten Zahlungen besteht meist ein Anspruch aus betrieblicher Übung. Sollte dein Arbeitgeber im Vertrag oder bei den bisherigen wiederholten Auszahlungen des Weihnachtsgeldes jeweils schriftlich erklärt haben, dass die Sonderzahlung einmalig ist und sich daraus künftig kein Anspruch ableiten lässt, kann er dir die Weihnachtsgratifikation verweigern.
Achtung: Du kannst trotz Freiwilligkeitsvorbehalt einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Ist nämlich die Höhe des Weihnachtsgeldes in deinem Arbeitsvertrag detailliert geregelt und hat der Arbeitgeber dennoch einen Freiwilligkeitsvorbehalt in den Arbeitsvertrag geschrieben, handelt es sich um eine unwirksame, widersprüchliche Regelung.
Anlagemöglichkeiten für dein Weihnachtsgeld
Langfristig beschenken sich Arbeitnehmer selbst, wenn sie ihr Weihnachtsgeld anlegen. Die Sonderzahlung kannst du zum Beispiel in Fonds, ETFs, aber auch in eine Direktversicherung einzahlen. Letztere ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, durch die du Steuern und Sozialabgaben sparen kannst. Die Versicherungsbeiträge werden dabei – durch eine Entgeltumwandlung – direkt aus deinem Bruttoeinkommen finanziert. Informiere dich bei deiner Volksbank Westmünsterland eG über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten deines Weihnachtsgeldes.
Rückzahlung des Weihnachtsgeldes
Reichst du bei deinem Arbeitgeber deine Kündigung ein, kann es sein, dass du deinen Anspruch auf Weihnachtsgeld verlierst. Denn oftmals unterliegt die Auszahlung bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel, dass dein Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag bestehen muss und davor keine Kündigung ausgesprochen sein darf. Wenn du dein Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag beendest, du aber deine Sonderzahlung schon erhalten hast, kann dein Arbeitgeber – je nach vertraglicher Vereinbarung – das Weihnachtsgeld zurückfordern. Sollte es sich bei dem Weihnachtsgeld jedoch um eine Honorierung der bisherigen Betriebstreue handeln, bleibt der Anspruch auf Weihnachtsgeld bestehen. Ein hierfür festgelegter Stichtag ist unwirksam, wenn du durch ihn zum Verbleib im Arbeitsverhältnis bis weit ins folgende Jahr gezwungen bist.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine Auskunft deines Arbeitgebers sowie eine Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 25. Oktober 2019