Wohnung untervermieten

So sparen Studenten und Azubis Mietkosten

Studenten und Azubis, die in den Ferien bei den Eltern wohnen, für ein Praktikum die Stadt verlassen oder einen längeren Auslandsaufenthalt planen, können ihr Zimmer oder ihre Wohnung untervermieten. So lässt sich ganz einfach der Kontostand verbessern. Doch bei der Untervermietung muss man einiges beachten.

Wohnung untervermieten

Reden hilft: Treffe Absprachen

Frage den Vermieter

Einige dich zunächst mit dem Vermieter, denn ohne diese Einigung hat er das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Du musst ein berechtigtes Interesse für die Untervermietung nachweisen. Das liegt etwa dann vor, wenn du die Miete alleine nicht mehr aufbringen kannst. Wichtig ist, dass dein Wunsch erst nach dem Abschluss des Mietvertrags entstanden ist und eine Untervermietung nicht vorher schon geplant war. Eine Zustimmung ist auch dann notwendig, wenn du einen Teil der Räume kostenlos einer anderen Person überlassen möchtest, zum Beispiel einem Freund.

An diese Personen kannst du deine Wohnung untervermieten

  • Ehepartner, Eltern, Kinder und andere enge Verwandte als Untermieter müssen dem Vermieter nur mitgeteilt werden, sie brauchen keine Erlaubnis.
  • Vor dem Einzug des Lebensgefährten muss eine Zustimmung des Vermieters erteilt werden.
  • Gäste zählen nicht als Untermieter, wenn sie nicht dauerhaft in der Wohnung bleiben.
  • Eine Vermietung an Touristen ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Vermieters erlaubt.

Untermieter musst du dem Vermieter namentlich mitteilen. Bei einem Untermieterwechsel brauchst du erneut die Zustimmung des Vermieters.

So findest du einen Untermieter

Oft lässt sich ein Untermieter für einen bestimmten Zeitraum im Freundes- oder Bekanntenkreis finden. Auch Inserate bei Wohnungsbörsen bieten sich an. Falls du in einer Wohngemeinschaft lebst, können deine Mitbewohner während deiner Abwesenheit nach dem Rechten sehen. Es ist nicht empfehlenswert, die Wohnung einer fremden Person zu überlassen. Ein persönliches Gespräch vermittelt dir einen Eindruck von deinem Untermieter und gibt dir die Möglichkeit, sich Einkommensnachweise zeigen zu lassen.

Verbot einer Untervermietung

Möchte der Vermieter nicht, dass du deine Wohnung untervermietest, kann er folgende Gründe nennen:

  • Überbelegung,
  • Zweckentfremdung,
  • schlechter Ruf des ausgewählten Untermieters,
  • persönliche Feindschaft oder Wettbewerb mit dem Untermieter.

Sollte der Vermieter seine Erlaubnis grundlos verweigern, steht dir als Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Du kannst darüber hinaus versuchen, Schadensersatz in Höhe der entgangenen Mieteinnahmen zu verlangen oder deinen Anspruch auf Untervermietung gerichtlich durchzusetzen. Achtung: Der Vermieter darf sein Einverständnis für die Untermiete an eine Mieterhöhung binden.

So funktioniert die Untervermietung

Der Untermietvertrag

Wenn du dein Zimmer oder deine Wohnung untervermietest, ist es ratsam, einen schriftlichen Vertrag mit dem Untermieter aufzusetzen. In diesem Vertrag sollten folgende Informationen vermerkt sein:

  • Namen von Mieter und Untermieter,
  • genaue Adresse der Wohnung,
  • vereinbarte Miete und Kaution,
  • Beginn und Ende des Untermietverhältnisses,
  • Unterschrift von Mieter und Untermieter.

Weitere Vertragsdetails können ergänzt werden.

Wichtige Regelungen bezüglich deiner Einnahmen

Ein Vorteil: Deine Einkünfte durch eine Untervermietung werden nicht als Einkommen angerechnet, da eine Untervermietung nicht als Haushaltsgemeinschaft gilt. Eine Kürzung des BAföGs oder den Wegfall anderer Sozialleistungen musst du daher nicht befürchten. Du als der eigentliche Mieter bist allerdings dem Eigentümer gegenüber verpflichtet. Das bedeutet, dass du die Miete aufbringen musst, falls dein Untermieter nicht zahlt. Auch wenn er gegen die Hausordnung verstößt oder etwas beschädigt, haftest du für den Schaden.

Die passende Miete berechnen

Als Hauptmieter kannst du vom Untermieter mehr Geld nehmen, als du selbst bezahlst. Geltend machen darfst du neben den Nebenkosten auch Aufschläge für die Nutzung deiner Einrichtung. Vermietest du deine komplette Wohnung, kannst du deine monatlichen Nebenkosten einfach auf den Untermieter übertragen. Bei einzelnen Zimmern bietet sich ein vorher vereinbarter Pauschalvertrag an. Aber auch eine nachträgliche individuelle Abrechnung ist möglich. Die Kaution, die du von deinem Untermieter verlangst, darf das Dreifache der monatlichen Kaltmiete nicht übersteigen und muss auf einem separaten Konto angelegt werden. Dabei berät dich deine Volksbank Westmünsterland eG gerne persönlich.

Schütze dich und deine Wohnung

Wohnung untervermieten ohne Risiko

Mit der Rechtsschutzversicherung unseres Partners R+V Allgemeine Versicherung AG sicherst du dich für den Fall eines Rechtsstreits mit deinem Vermieter oder Untermieter ab. Eine Private Haftpflichtversicherung schützt dich vor den finanziellen Folgen von Haushalts- und Freizeitunfällen. So kannst du hohen Kosten vorbeugen, wenn du selbst als Untermieter in einer fremden Wohnung einen Schaden verursachen solltest.

Selbst eine Wohnung als Untermieter mieten

Hast du deine Wohnung erfolgreich untervermietet, kann nun die Suche nach einem zeitlich befristeten Mietverhältnis an deinem vorübergehenden Wohnort beginnen. Dabei solltest du dich ebenfalls mit deinen Rechten und Pflichten auskennen und Verträge genau prüfen. Als Untermieter hast du grundsätzlich kein Wohnrecht. Wenn dem Hauptmieter vom Eigentümer gekündigt wird oder sein Mietvertrag ausläuft, kann dir als Untermieter fristlos gekündigt werden.

Zuletzt aktualisiert am 12. Juli 2017.